Allgemeine Geschäftsbedingungen der encorePeople GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Die encorePeople GmbH, Werinherstr. 91, 81541 München (im Folgenden „encorePeople“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als encorePeople ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn encorePeople in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Zahlungen vorbehaltlos annimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand,

(1)  Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der encorePeople Software (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern von encorePeople.

(2)  Die Software dient dazu, dass Mitarbeiter sich gegenseitig danken und anerkennen können. Die Anerkennung erfolgt über Kampagnen, die durch den Kunden individuell gestaltet werden können. Durch eine vom Administrator des Kunden erteilte individuelle Budgetverteilung in den Kampagnen können die Mitarbeiter des Kunden ihre Anerkennungen (mit dem ihnen zugeteilten Budget) aussprechen. Ebenfalls verknüpft werden Abzeichen, die die Werte des Unternehmens darstellen, um neben einer Anerkennungskultur auch die Unternehmenswerte erlebbarer zu machen.

(3)  Folgende Kernfunktionen der Software bestehen für autorisierte Nutzer:

  • Anerkennungen teilen
  • Applaudieren und kommentieren
  • Abzeichen sammeln
  • Ein vom Unternehmen bereitgestelltes Guthaben für Belohnungen an Kollegen nutzen
  • Finanzielle Belohnungen erhalten und im Gutscheinshop einlösen

(4) Sämtliche Belohnungen, die an autorisierte Nutzer abgegeben werden, sind ab dem Ausstellungsdatum 12 Monate lang gültig. Der Belohnungswert kann gegen digitale und physische Gutscheine oder andere mit dem Kunden vereinbarte Artikel eingelöst werden. Belohnungswerte, die nach Ablauf der Gültigkeit nicht genutzt wurden, sind nicht erstattbar.

§ 3 Vertragsabschluss

(1)  Für den Vertragsabschluss ist es erforderlich, dass der Kunde auf unserer Website www.encorepeople.com/ einen Firmenaccount erstellt.

(2)  Nach Erstellung des Firmenaccounts kann der Kunde aus verschiedenen Paketen das für seine Bedürfnisse passende wählen und den Abschluss des Vertrags mit „Zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen.

(3) Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der autorisierten Nutzer der Software zu den unter www.encorepeople.com/de/pricing genannten Bedingungen verändern.

§ 4 Leistungen von encorePeople; Software und Speicherplatz

(1)  encorePeople gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

(2)  encorePeople gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

(3)  encorePeople kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. encorePeople wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Aktualisierungen und durchzuführende Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

(4)  Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet encorePeople nicht.

(5)  encorePeople gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel. Über Wartungen an der Software wird der Kunde rechtzeitig informieren.

(6)  encorePeople weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von encorePeople liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von encorePeople handeln, von encorePeople nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von encorePeople haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von encorePeople erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

(7) encorePeople stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm auf den Servern von encorePeople abgelegten Daten. encorePeople wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Für das Backup der vom Kunden auf die Server von encorePeople gespeicherten Daten ist der Kunde zuständig.

§ 5 Nutzungsrechte

(1)  Der Kunde und mit dem Kunden verbundene Unternehmen erhalten an der jeweils aktuellsten Version der Software für die gebuchte Anzahl an Benutzerabonnement einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der hierin genannten Regelungen zu nutzen.

(2)  Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

(3)  In Höhe der gebuchten Benutzerabonnements kann der Kunde für konkrete Mitarbeiter seines Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens Nutzeraccounts in der Software anlegen, sogenannte autorisierte Nutzer. Im Hinblick auf die autorisierten Nutzer verpflichtet sich der Kunde, dass:

 (a) die maximale Anzahl der autorisierten Nutzer, denen er den Zugriff auf die Software und deren Nutzung gestattet, die Anzahl der von ihm erworbenen Benutzerabonnements nicht überschreitet;

(b) er nicht zulässt, dass ein Benutzerabonnement von mehr als einem einzelnen autorisierten Nutzer verwendet wird, es sei denn, es wurde vollständig einem anderen autorisierten Nutzer zugewiesen; in diesem Fall hat der vorherige autorisierte Nutzer kein Recht mehr, auf die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen;

§ 6 Support und Störungsbehebung

(1)  encorePeople richtet für Kunden für Anfragen zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Der Support ist via E-Mail unter support@encorepeople.com zu erreichen. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(2)  Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von encorePeople im Rechenzentrum maßgeblich.

(3)  Der Kunde hat Störungen unverzüglich per E-Mail an support@encorepeople.com zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten in Deutschland).

(4)  Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) werden grundsätzlich binnen 8 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – innerhalb der Servicezeiten – behoben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird encorePeople den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

(5)  Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden binnen 16 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

(6) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen von encorePeople.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1)  Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist encorePeople unverzüglich mitzuteilen.

(2)  Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Kunde ist für sämtliche durch Berechtigte (wie bspw. Mitarbeiter) verwendete Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. encorePeople nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

(3)  Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(4)  Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

(5)  Der Kunde wird auch im Übrigen encorePeople bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

(6)  Als Obliegenheit bzw. Beistellung, jedenfalls nicht als Leistung im steuerlichen Sinn, sondern zur Ermöglichung der Leistungserbringung durch encorePeople: Der Kunde räumt encorePeople für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. encorePeople ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist encorePeople ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(7)  Der Kunde ist nicht berechtigt zu Reverse Engineering (Rückführung des Computerprogramms auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln, § 69 a Abs. 2 Satz 2 und § 69 d Abs. 3 UrhG blieben unberührt.

(8) Der Kunde darf die Software oder Teile einschließlich der Dokumentation davon nicht weitergeben, weder endgültig noch zeitlich begrenzt, und darf sie Dritten in keiner Weise zugänglich machen. Mitarbeiter des Kunden gelten bei unselbständiger Nutzung nicht als Dritte in vorstehendem Sinne.

§ 8 Gewährleistung 

(1)  Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

(2)  Der Kunde hat encorePeople jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3)  Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

(4) encorePeople kann keine rechtliche oder steuerliche Beratung durchführen und weist dringend darauf hin, die datenschutzrechtliche, steuerlichen sowie sozialverwaltungstechnischen Angelegenheiten rund um den Einsatz der Software unabhängig durch Dritte prüfen zu lassen - encorePeople ist hierfür nicht verantwortlich.

§ 9 Haftung

(1)  Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2)  Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 8 (1) haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

(4)  § 8 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

(5) Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet encorePeople hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Sicherung seiner von ihm auf die Server von encorePeople aufgespielten Daten selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

§ 10 Rechtsmängel; wechselseitige Freistellung

(1)  encorePeople gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. encorePeople wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen. Die Freistellung erfolgt nur, wenn der Kunde encorePeople unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informiert, die behaupteten Ansprüche nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen encorePeople überlässt oder nur im Einvernehmen mit encorePeople führt.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von encorePeople abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den encorePeople, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird encorePeople von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Die Freistellung erfolgt nur, wenn encorePeople den Kunden unverzüglich über Ansprüche von Dritten informiert, die behaupteten Ansprüche nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen dem Kunden überlässt oder nur im Einvernehmen mit ihm führt.

§ 11 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

(1)  Der Kunde verpflichtet sich, monatlich das Entgelt abhängig von dem von ihm gebuchten Paket und der von ihm erworbenen Benutzerabonnements an encorePeople zu zahlen. Alle angegebenen Beträge sind Netto-Beträge zzgl. gesetzl. geschuldeter USt.

(2)  Das monatlich zu zahlende Entgelt wird bei Änderungen in der Anzahl der Nutzer oder des Speicherplatzvolumens abhängig von dem von ihm gebuchten Paket angepasst.

(3)  Die Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wird im Benutzerkonto des Kunden hinterlegt und gilt damit dem Kunden als zugegangen und fällig. Die Abbuchung des Rechnungsbetrags erfolgt nach Rechnungsstellung über die vom Kunden im Benutzerkonto hinterlegte Zahlungsmethode.

(4)  Ist eine Abbuchung des Rechnungsbetrages für mehr als vier Wochen nicht möglich, ist encorePeople nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(5)  Einmal im laufenden Kalenderjahr ist encorePeople berechtigt, die vereinbarte Vergütung, um max. 8% zu erhöhen.

(6) Die Kosten für erworbene jedoch nicht genutzte Benutzerabonnements werden nicht erstattet.

§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1)  Der Vertrag tritt mit Abschluss der Registrierung und Buchung eines der  angebotenen Pakete in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2)  Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3)  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

(4)  encorePeople wird dem Kunden auf eigene Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen, wobei encorePeople bereits jetzt darauf hinweist, dass diese Daten eigenständig während der Vertragslaufzeit abrufbar und speicherbar sind.

(5)  encorePeople wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten von encorePeople bestehen nicht.

(6) Bei Kündigung bereits an autorisierte Nutzer verteilte Belohnungen werden nicht erstattet.

§ 13 Datenschutz; Geheimhaltung

(1)  Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

(2)  encorePeople hat im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden. Daher haben die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. In diesem Fall wird encorePeople die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

(3)  Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind, insbesondere:

a. die Vergütung und alle damit in Zusammenhang stehenden Informationen

b. die Vertragslaufzeit

c. den Programmcode der Software sowie – ggf. sogar vertragswidrig – erlangte Kopien des Programmcodes der Software oder durch reverse engineering erhaltene Fassungen des Programmcodes der Software

d. Personenbezogene Daten über die Mitarbeiter/innen der Parteien

(4) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die offenbarende Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Die offenbarende Partei verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren. Die Parteien stellen klar, dass die Nicht-Existenz einer Geheimhaltungsverpflichtung in Teilbereichen kein eigenständiges Nutzungsrecht begründet, vielmehr unterliegen sämtliche Informationen ggf. weitergehendem gesetzlichen Schutz, wie bspw. dem Urheberrecht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1)  Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2)  Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.

(3)  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von encorePeople.